Fragen & Antworten

Ein Hausbesuch kann nur erfolgen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Arzt in der Bereitschaftsdienstpraxis aufzusuchen.

Ein gesetzlich vorgegebenes Zeitlimit gibt es nicht. Im Extremfall ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen, abhängig von der Anzahl der Patienten. Die Reihenfolge der Behandlung legt der diensthabende Arzt fest.

Es wird für eine ärztlich zweckmäßige und ausreichende Behandlung gesorgt, die sich auf das für den jeweiligen Fall Notwendige beschränkt.

Krankenhäuser sind grundsätzlich für die stationäre Akutversorgung zuständig, können in Ausnahmefällen jedoch auch ambulante Notfälle versorgen. Allerdings sind Notfallambulanzen an Krankenhäusern grundsätzlich nicht berechtigt, Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen.

Bei Erkrankungen, die schon längere Zeit bestehen und keinen Akutfall darstellen, sollten Sie Ihren Haus- oder Facharzt zu den regulären Sprechstundenzeiten aufsuchen.

Für Patienten die nicht sprechen oder nicht hören können, ist eine kostenfreie Faxnummer geschaltet: 0800 58 95 210. Ein entsprechendes Faxformular finden Sie hier..